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   LSG Niedersachsen-Bremen, 31.03.2011 - L 1 R 272/09   

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https://dejure.org/2011,125689
LSG Niedersachsen-Bremen, 31.03.2011 - L 1 R 272/09 (https://dejure.org/2011,125689)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 31.03.2011 - L 1 R 272/09 (https://dejure.org/2011,125689)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 31. März 2011 - L 1 R 272/09 (https://dejure.org/2011,125689)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • LSG Bayern, 22.10.2008 - L 13 R 554/07
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 31.03.2011 - L 1 R 272/09
    Soweit der berufskundliche Sachverständige P. den Verweisungsberuf des Poststellenmitarbeiters jedoch auch deshalb für ausgeschlossen hält, weil es sich im Regelfall um sog. Schonarbeitsplätze handele, die von den Unternehmen/Behörden vorrangig an eigene, oft ältere und/oder leistungsgeminderte Mitarbeiter vergeben würden, wird dem nicht nur durch den berufskundlichen Sachverständigen T. überzeugend widersprochen; die Aussage des Sachverständigen P. steht vielmehr auch im Widerspruch zu langjähriger und fortgesetzter Rechtsprechung der Instanzgerichte, die den Mitarbeiter der Poststelle ausweislich der von der Agentur für Arbeit mitgeteilten offenen Stellen und nach der Einstellungspraxis der Unternehmen nicht als Schonarbeitsplätze einordnen (siehe etwa: LSG Hamburg, Urteil vom 09.08.2010, L 3 R 9/07; LSG Thüringen, Urteil vom 21.04.2009, L 6 R 651/08; LSG Bayern, Urteil vom 22.10.2008, L 13 R 554/07; jeweils Zitierung nach Sozialgerichtsbarkeit.de; erkennender Senat in: LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 04.11.2009, L 1 R 62/09; die Entscheidungen sind jeweils nach Einholung berufskundlicher Sachverständigengutachten ergangen).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 19.07.2006 - L 3 RJ 206/05

    Anspruch auf Erwerbsminderungsrente nach Umschulung als Mediendesignerin bei

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 31.03.2011 - L 1 R 272/09
    Denn einer tatsächlichen Berufsausübung kommt nach ständiger Rechtsprechung des BSG im Regelfall ein höherer Beweiswert zu als einer die Erwerbsminderung feststellenden medizinischen Stellungnahme (siehe nur die Nachweise bei: Kasseler-Kommentar-Niesel, § 43 SGB VI Randnote 28; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 19.07.2006, L 3 RJ 206/05; auch schon: LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 27.02.2003, L 1 RA 69/01).
  • LSG Hessen, 19.03.2010 - L 5 R 28/09

    Rente wegen Erwerbsminderung - Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 31.03.2011 - L 1 R 272/09
    Der Wechsel der Körperhaltung ist in dem Beruf insbesondere möglich, weil Telefonisten mit Headsets ausgestattet sind, die einen Körperhaltungswechsel gestatten (siehe etwa: LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 22.09.2005, L 1 RA 139/04, nach berufskundlichen Ermittlungen) (in vergleichbaren Konstellationen ebenso: LSG Hessen, Urteil vom 19.03.2010, L 5 R 28/09; LSG Bayern, Urteil vom 27.01.2010, L 20 R 79/07 Zitierung nach Sozialgerichtsbarkeit.de).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.08.2003 - L 14 RJ 137/01

    Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 31.03.2011 - L 1 R 272/09
    Soweit der Sachverständige Dr. N. aus allergologischen Gründen eine zusätzliche Arbeitsunterbrechung von ca. zweimal 10 Minuten je sechs Stunden täglicher Arbeitszeit für erforderlich hält, hat dies nicht zwingend eine Tätigkeit unter betriebsunüblichen Umstanden zur Folge Denn Unterbrechungen dieses zeitlichen Rahmens stehen nach arbeitsrechtlichen Grundsätzen und der Rechtsprechung der Landessozialgerichte als sog. persönliche Verteilzeit jedem Arbeitnehmer zur Verfügung, sei es etwa zum gehäuften Aufsuchen der Toilette (bei bestehender Harninkontinenz), zur zusätzlichen medizinischen Versorgung (bei insulinpflichtigem Diabetes mellitus) oder wie hier zum zusätzlichen Eincremen der Hände (siehe nur die Nachweise bei LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 25. Februar 2009, L 1 R 473/06; ebenso u.a.: LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15. August 2003, L 14 RJ 137/01; LSG Brandenburg, Urteil vom 19. August 2003, L 2 RA 130/01; zuletzt wieder: LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 26. Oktober 2010, L 11 R 5203/09 sowie LSG Bayern, Urteil vom 25. Mai 2009, L 18 R 535/04).
  • LSG Baden-Württemberg, 26.10.2010 - L 11 R 5203/09

    Rente wegen Erwerbsminderung - häufiger Toilettenbesuch führt nicht zwangsläufig

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 31.03.2011 - L 1 R 272/09
    Soweit der Sachverständige Dr. N. aus allergologischen Gründen eine zusätzliche Arbeitsunterbrechung von ca. zweimal 10 Minuten je sechs Stunden täglicher Arbeitszeit für erforderlich hält, hat dies nicht zwingend eine Tätigkeit unter betriebsunüblichen Umstanden zur Folge Denn Unterbrechungen dieses zeitlichen Rahmens stehen nach arbeitsrechtlichen Grundsätzen und der Rechtsprechung der Landessozialgerichte als sog. persönliche Verteilzeit jedem Arbeitnehmer zur Verfügung, sei es etwa zum gehäuften Aufsuchen der Toilette (bei bestehender Harninkontinenz), zur zusätzlichen medizinischen Versorgung (bei insulinpflichtigem Diabetes mellitus) oder wie hier zum zusätzlichen Eincremen der Hände (siehe nur die Nachweise bei LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 25. Februar 2009, L 1 R 473/06; ebenso u.a.: LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15. August 2003, L 14 RJ 137/01; LSG Brandenburg, Urteil vom 19. August 2003, L 2 RA 130/01; zuletzt wieder: LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 26. Oktober 2010, L 11 R 5203/09 sowie LSG Bayern, Urteil vom 25. Mai 2009, L 18 R 535/04).
  • LSG Bayern, 23.06.2005 - L 14 R 4011/03

    Kein Anspruch auf Rente wegen Erwerbsunfähigkeit

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 31.03.2011 - L 1 R 272/09
    Daneben ist darauf hinzuweisen, dass die Tätigkeit der Bürohilfskraft nach der Rechtsprechung der Instanzgerichte, wenn überhaupt, dann nur zu einem untergeordneten Anteil aus der Arbeit an PC-Tastaturen besteht (siehe etwa: LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29.08.2008, L 3 R 382/08; LSG Bayern, Urteil vom 23.06.2005, L 14 R 4011/03 Zitierung nach Sozialgerichtsbarkeit.de) und im Übrigen die in Unternehmen auf der einfachen Büroebene zur Verfügung gestellte Software anwenderfreundlich und einfach zu bedienen ist und durch Lernprogramme schnell beherrscht werden kann (siehe etwa: LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24.04.2008, L 1 R 2/07).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.08.2003 - L 1 RA 247/02

    Anspruch auf unbefristete Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung (TEM);

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 31.03.2011 - L 1 R 272/09
    "Die Opfergrenze bei der Leistungen der Rentenversicherung einsetzen, wird bei einem Restleistungsvermögen von sechs Stunden festgesetzt" (BT-Ds 14/4230, Seite 23; JURIS PK-Gabke, § 43 SGB VI, Randnote 42; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 27.08.2003 L 1 RA 247/02 rechtskräftig).
  • LSG Hamburg, 09.08.2010 - L 3 R 9/07
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 31.03.2011 - L 1 R 272/09
    Soweit der berufskundliche Sachverständige P. den Verweisungsberuf des Poststellenmitarbeiters jedoch auch deshalb für ausgeschlossen hält, weil es sich im Regelfall um sog. Schonarbeitsplätze handele, die von den Unternehmen/Behörden vorrangig an eigene, oft ältere und/oder leistungsgeminderte Mitarbeiter vergeben würden, wird dem nicht nur durch den berufskundlichen Sachverständigen T. überzeugend widersprochen; die Aussage des Sachverständigen P. steht vielmehr auch im Widerspruch zu langjähriger und fortgesetzter Rechtsprechung der Instanzgerichte, die den Mitarbeiter der Poststelle ausweislich der von der Agentur für Arbeit mitgeteilten offenen Stellen und nach der Einstellungspraxis der Unternehmen nicht als Schonarbeitsplätze einordnen (siehe etwa: LSG Hamburg, Urteil vom 09.08.2010, L 3 R 9/07; LSG Thüringen, Urteil vom 21.04.2009, L 6 R 651/08; LSG Bayern, Urteil vom 22.10.2008, L 13 R 554/07; jeweils Zitierung nach Sozialgerichtsbarkeit.de; erkennender Senat in: LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 04.11.2009, L 1 R 62/09; die Entscheidungen sind jeweils nach Einholung berufskundlicher Sachverständigengutachten ergangen).
  • LSG Bayern, 27.01.2010 - L 20 R 79/07

    Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit - Facharbeiter -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 31.03.2011 - L 1 R 272/09
    Der Wechsel der Körperhaltung ist in dem Beruf insbesondere möglich, weil Telefonisten mit Headsets ausgestattet sind, die einen Körperhaltungswechsel gestatten (siehe etwa: LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 22.09.2005, L 1 RA 139/04, nach berufskundlichen Ermittlungen) (in vergleichbaren Konstellationen ebenso: LSG Hessen, Urteil vom 19.03.2010, L 5 R 28/09; LSG Bayern, Urteil vom 27.01.2010, L 20 R 79/07 Zitierung nach Sozialgerichtsbarkeit.de).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.11.2009 - L 1 R 62/09
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 31.03.2011 - L 1 R 272/09
    Soweit der berufskundliche Sachverständige P. den Verweisungsberuf des Poststellenmitarbeiters jedoch auch deshalb für ausgeschlossen hält, weil es sich im Regelfall um sog. Schonarbeitsplätze handele, die von den Unternehmen/Behörden vorrangig an eigene, oft ältere und/oder leistungsgeminderte Mitarbeiter vergeben würden, wird dem nicht nur durch den berufskundlichen Sachverständigen T. überzeugend widersprochen; die Aussage des Sachverständigen P. steht vielmehr auch im Widerspruch zu langjähriger und fortgesetzter Rechtsprechung der Instanzgerichte, die den Mitarbeiter der Poststelle ausweislich der von der Agentur für Arbeit mitgeteilten offenen Stellen und nach der Einstellungspraxis der Unternehmen nicht als Schonarbeitsplätze einordnen (siehe etwa: LSG Hamburg, Urteil vom 09.08.2010, L 3 R 9/07; LSG Thüringen, Urteil vom 21.04.2009, L 6 R 651/08; LSG Bayern, Urteil vom 22.10.2008, L 13 R 554/07; jeweils Zitierung nach Sozialgerichtsbarkeit.de; erkennender Senat in: LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 04.11.2009, L 1 R 62/09; die Entscheidungen sind jeweils nach Einholung berufskundlicher Sachverständigengutachten ergangen).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.02.2003 - L 1 RA 69/01

    Anspruch auf Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung wegen verminderter

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.09.2005 - L 1 RA 139/04
  • LSG Brandenburg, 19.08.2003 - L 2 RA 130/01

    Anspruch auf Rente wegen Erwerbs- und wegen Berufsunfähigkeit; Erwerbsunfähigkeit

  • LSG Thüringen, 21.04.2009 - L 6 R 651/08

    Anspruch auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit; Beurteilung des

  • LSG Bayern, 25.05.2009 - L 18 R 535/04

    Rente wegen Erwerbsminderung - Blutzuckermessung - zusätzliche Pause - Benennung

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.04.2008 - L 1 R 2/07
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2009 - L 1 R 473/06
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.09.2012 - L 1 R 562/10
    Pausen eines geringen zeitlichen Rahmens stehen nach arbeitsrechtlichen Grundsätzen und der Rechtsprechung der Landessozialgerichte allerdings jedem Arbeitnehmer zur Verfügung, sei es etwa zum gehäuften Aufsuchen der Toilette (bei bestehender Harninkontinenz), zur zusätzlichen medizinischen Versorgung (bei insulinpflichtigem Diabetes mellitus) oder zum zusätzlichen Eincremen der Hände (so bereits Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil v. 31.03.2011, Az.: L 1 R 272/09; Urteil vom 25.02.2009, L 1 R 473/06; ebenso Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 15.08.2003, L 14 RJ 137/01; Landessozialgericht Brandenburg, Urteil v. 19.08.2003, L 2 RA 130/01; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil v. 26.10.2010, L 11 R 5203/09; Landessozialgericht Bayern, Urteil v. 25.05.2009, L 18 R 535/04).
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